13 treute, äusserte sich zu den Deutschkenntnissen der beiden Beschuldigten: Beide hätten Bern- und Hochdeutsch verstanden, beide auf gleichem Niveau, wobei er jedoch meistens Hochdeutsch mit ihnen gesprochen habe. Er habe in einfachen Sätzen mit ihnen gesprochen und kontrolliert, ob sie ihn verstanden hätten, indem er sie in eigenen Worten habe wiederholen lassen, was er gesagt habe. Der Beschuldigte 1 habe aber besser Deutsch gesprochen als seine Frau. Er habe schneller verstanden, was er gesagt habe und er habe ihr dann erklärt, was er gewollt habe.