10037 Sozialhilfedossier). Das Erstellungsdatum ist dem Lebenslauf zwar nicht zu entnehmen, jedoch ist aufgrund des neusten Eintrags unter der Rubrik «Berufserfahrung» («05.2002 – 02.2004 Reinigungsmitarbeiter K.________ AG, Biel») davon auszugehen, dass der Lebenslauf zwischen März 2004 und dem 10.10.2005 verfasst wurde, da dieser schliesslich am 11.10.2005 gemeinsam mit dem Sozialhilfeantrag eingereicht wurde. Jedenfalls steht somit fest, dass der Beschuldigte 1 seine eigenen Deutschkenntnisse noch vor der Unterzeichnung des Antrags und dem Erstgespräch bei der Strafklägerin als gut bezeichnete.