12 werbsfähigkeiten verfüge, die ein Kind aufweise, doch sei einem durchschnittlich begabten Menschen in diesem Alter zweifelsfrei der Erwerb einer Fremdsprache in einem Ausmass möglich, das in die Lage versetze, sich im Alltag zurechtzufinden und sich verständigen zu können (pag. 1488). So attestiert sich denn der Beschuldigte 1 in seinem Lebenslauf auch selbst, über gute Deutschkenntnisse zu verfügen (pag. 10037 Sozialhilfedossier).