11 Deutschkenntnisse der beiden Beschuldigten eingegangen, bevor anschliessend die einzelnen, oberinstanzlich noch interessierenden Phasen der Unterstützungsdauer betrachtet werden. Sodann ist in einem weiteren Schritt der Frage nachzugehen, ob die beiden Beschuldigten um ihre Pflichten gegenüber der Strafklägerin wussten, bevor abschliessend auf den Deliktsbetrag eingegangen wird.