10196 Sozialhilfedossier). Das neue Konto Nr. 272-108975 wurde in der Folge erst am 11.5.2012 nach einer Einzahlung der Beschuldigten über CHF 100.00 eröffnet. Die Krankentaggelder im Betrag von CHF 426.25 und CHF ‘854.75 gingen lediglich vier Tage später, am 15.5.2012, auf dem Konto ein (pag. 362 ff. und 368). Eine Absicht kann den Beschuldigten unter diesen Umständen jedenfalls nicht unterstellt werden.