10075 Sozialhilfedossier) ist zu entnehmen, dass die Beschuldigten offenbar wegen eines Kontoauszuges zum Bankomaten gingen, wo sie feststellten, dass das Konto mangels Guthabens gesperrt worden war. Die Beschuldigten haben daraufhin ein neues Konto eröffnet, wobei ihnen bei der Eröffnung am Schalter gesagt wurde, dass sie Geld auf dem Konto hätten. Die Beschuldigten gaben ausserdem an, das Geld für die Rückzahlung von Schulden und für ärztliche Behandlungen verwendet zu haben. Mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass diese Angaben der Beschuldigten anlässlich des Gesprächs wahr waren.