8. Rechtskräftige Freisprüche Der Beschuldigte 1 wurde rechtskräftig freigesprochen von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich gewerbsmässig begangen vom 14.10.2005 bis 15.3.2006 und vom 17.3.2006 bis 28.2.2007 in Biel, zusammen mit der Beschuldigten 2, z.N. der Strafklägerin, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zu-