Am 29.8.2013 erstattete die Strafklägerin Strafanzeige gegen die beiden Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, welche daraufhin eine Untersuchung eröffnete. Am 17.11.2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs z.N. der Strafklägerin.