Gesamthaft belaufen sich die darauf überwiesenen Einkünfte auf CHF 279‘229.95, welche von den Beschuldigen gegenüber der Strafklägerin nie deklariert worden sind. In der Folge trafen die Parteien eine Rückerstattungsvereinbarung für die zu Unrecht bezogenen Sozialhilfeleistungen, welche zunächst eine monatliche Rückzahlung von CHF 1‘000.00 vorsah, wobei dieser Betrag in der Folge auf CHF 500.00 pro Monat herabgesetzt wurde. Am 29.8.2013 erstattete die Strafklägerin Strafanzeige gegen die beiden Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, welche daraufhin eine Untersuchung eröffnete.