1.3 zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erst- und anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 2. In Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils sei C.________ 2.1 schuldig zu sprechen wegen gewerbsmässigen Betrugs, begangen in der Zeit vom 01.03.2007 bis zum 31.10.2012, zusammen mit A.________, z.N. der E.________ (Deliktsbetrag CHF 236‘000.00); 2.2 zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs und unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren;