Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete demgegenüber mit Eingabe vom 19.12.2018 folgende Anträge (pag. 1482 ff.): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19.01.2018 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ von der Anschuldigung des Betrugs, angeblich gewerbsmässig begangen vom 14.10.2005 bis zum 15.03.2006 und vom 17.03.2006 bis zum 28.02.2007 in Biel, zusammen mit C.________, z.N. der E.________, unter Ausrichtung einer Entschädigung und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten an den Kanton Bern freigesprochen worden ist;