unter Ausrichtung einer angemessenen Entschädigung an Frau C.________ durch den Kanton Bern im Umfang der Verteidigungskosten gemäss Honorarnote vom 18. Januar 2018 für das erstinstanzliche Verfahren sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens an den Kanton Bern. II. Frau C.________ sei vom Kanton Bern eine angemessene Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss nachzureichender Kostennote für das Berufungsverfahren auszurichten. III. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. IV. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.