3 I. Ziffer V des Urteils der Strafabteilung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. Januar 2018 in Sachen PEN 16 909/910 sei vollumfänglich aufzuheben und die Sache sei zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils an die Strafabteilung des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland zurückzuweisen. II. Frau C.________ sei vom Kanton Bern eine angemessen Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss nachzureichender Kostennote für das Berufungsverfahren auszurichten.