1.2 Des Betrugs, gewerbsmässig, angeblich begangen in der Zeit vom 01.03.2007 bis 31.10.2012 in Biel, zusammen mit C.________, z.N. der E.________ (Deliktsbetrag CHF 241‘000.00). 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. Herr A.________ sei vom Kanton Bern eine angemessene Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten für das Berufungsverfahren auszurichten. Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 11.12.2018 namens und im Auftrag der Beschuldigten 2 folgende Anträge (pag. 1436 ff.):