IV des erstinstanzlichen Urteils bzw. der Berichtigung). Hingegen wurde die Beschuldigte 2 schuldig erklärt des Betrugs, gewerbsmässig, begangen in der Zeit vom 1.3.2007 bis 31.10.2012 in Biel, zusammen mit dem Beschuldigten 1, z.N. der Strafklägerin (Deliktsbetrag CHF 236‘000.00). Die Beschuldigte 2 wurde verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten unter Gewährung des bedingten Vollzugs und unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 6‘635.45 (Ziff. V des erstinstanzlichen Urteils bzw. der Berichtigung).