Demgegenüber wurde der Beschuldigte 1 schuldig erklärt des Betrugs, begangen am 16.3.2006 in Biel, z.N. der Strafklägerin (Deliktsbetrag CHF 364.45 und CHF 242.80, Einkünfte aus Tätigkeit F.________ AG) sowie wegen Betrugs, gewerbsmässig, begangen in der Zeit vom 1.3.2007 bis 31.10.2012 in Biel, zusammen mit der Beschuldigten 2, z.N. der Strafklägerin (Deliktsbetrag CHF 241‘000.00). Der Beschuldigte 1 wurde verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten unter Gewährung des bedingten Vollzugs und unter Festsetzung der Probezeit auf 2 Jahre sowie zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten von CHF 6‘635.45 (Ziff.