2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung erteilt, das erstellte DNA-Profil (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (vgl. Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-Profil-Gesetz). 3. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung erteilt, die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ab- 46 lauf der gesetzlichen Frist zu löschen (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten).