1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 71 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 1'420.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 140.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 16'323.30 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 5. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3'552.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).