I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 15. November 2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Urkundenfälschung, angeblich begangen in der Zeit zwischen 5. Juli 2013 und 9. Januar 2017, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. Weiter verfügt wurde, dass folgende Gegenstände A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils zurückgegeben werden: - Motorradjacke «66» - Helm Arai (gelb/blau) - Handschuhe (schwarz/gelb) - Natel Samsung II.