2'000.00 bestimmt wird. Zum anderen fielen auch während dem Berufungsverfahren, vom 24. Januar 2018 bis zum 30. April 2018 Standgebühren für die beiden beschlagnahmten Motorräder an, die sich auf CHF 1'552.00 (97 Tage zu CHF 16.00) belaufen (vgl. Rechnungen auf pag. 315 und 317). Da die Motorräder danach nicht mehr bei einem externen Anbieter, sondern in der Einstellhalle der Vorinstanz gelagert wurden (vgl. pag. 317), führten die abgesagte Berufungsverhandlung und der späte Wechsel ins schriftliche Berufungsverfahren nicht zu zusätzlichen Kosten.