41 hängigkeit beim Berufungsgericht, 379 Tage) auf weitere CHF 6'064.00 (vgl. die Rechnungen auf pag. 178, 205, 267 und 315). Insgesamt betragen die erstinstanzlichen Verfahrenskosten nach dem Gesagten CHF 16'323.30 (Gebühren insgesamt CHF 6'005.00, Auslagen insgesamt CHF 10'318.30, ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). Diese sind dem Beschuldigten aufzuerlegen.