426 Abs. 1 StPO). Die Zusammenstellung der Gebühren und Auslagen der Vorinstanz im Urteilsdispositiv erweist sich als nicht ganz korrekt. Für das Vorverfahren ist von Gebühren von insgesamt CHF 3'455.00 auszugehen, wovon CHF 400.00 auf den Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 6. September 2016 betreffend die Genehmigung der rückwirkenden Überwachung des Mobiltelefons entfallen (pag. 99 f. und 177).