40 22. DNA-Profil und biometrisch erkennungsdienstliche Daten Während der Strafuntersuchung wurde vom Beschuldigten ein DNA-Profil erstellt sowie biometrisch erkennungsdienstliche Daten von ihm erhoben (pag. 107 ff.; PCN ________). Das zuständige Bundesamt löscht das DNA-Profil fünf Jahre nach Ablauf der Probezeit bei bedingten oder teilbedingtem Strafvollzug (Art. 16 Abs. 1 Bst. e DNA-Profil-Gesetz [SR 363]). Eine analoge Löschfrist gilt für die biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (vgl. Art. 17 Abs. 1 Bst.