18. Ergebnis Der Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs bei einer Probezeit von 4 Jahren, und zu einer Übertretungsbusse von CHF 140.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage, zu verurteilen. Für die vorliegend zu beurteilenden Vergehen wird zudem eine (unbedingte) Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu CHF 20.00, gesamthaft ausmachend CHF 1'300.00, ausgesprochen. 36 V. Widerruf