17. Übertretungsbusse Neben dem Vergehen gemäss Art. 96 Abs. 2 SVG wird der Beschuldigte zufolge echter Konkurrenz unter diesen Delikten auch des Übertretungstagbestandes des Fahrens ohne Fahrzeugausweis gemäss Art. 96 Abs. 1 Bst. a SVG schuldig gesprochen (vgl. E. 12 oben). Davon ging richtigerweise auch die Vorinstanz aus, wie ihren Ausführungen zu den Konkurrenzen zu entnehmen ist (vgl. pag. 252, S. 21 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dennoch und ohne jede Begründung unterliess sie es, dafür eine Übertretungsbusse auszusprechen, was es im oberinstanzlichen Verfahren zu korrigieren gilt.