Davon zeugen die Steuerzahlen, gemäss denen bei ihm in den Jahren 2015 bis 2017 kein steuerbares Einkommen und Vermögen vorhanden war (pag. 329), sowie die nicht getilgten Verlustscheine gemäss den eingeholten Betreibungsregisterauszügen (pag. 332 ff.). Ob er dereinst eine IV-Rente