Da diese Aspekte teilweise bereits Eingang in die Strafe für das Fahren ohne Haftpflichtversicherung fanden, führen sie hier nur noch zu einer geringen Erhöhung auf 10 Tagessätze. Die Tatbestände der missbräuchlichen Verwendung des Kontrollschilds und des Fahrens ohne Haftpflichtversicherung verwirklichte der Beschuldigte mit einer Handlung (sog. Idealkonkurrenz) und die Delikte erscheinen auch sonst eng miteinander verknüpft. Es rechtfertigt sich daher, der Asperation einen vergleichsweise tiefen Faktor zugrunde zu legen. Die Geldstrafe wird für dieses Delikt um 5 auf 65 Tagessätze erhöht.