31 15.4 Asperation für den Missbrauch von Schildern und Ausweisen Das Kontrollschild bestätigt gemeinsam mit Fahrzeug- und Führerausweis, dass Fahrzeug und Fahrzeugführer nach den gesetzlichen Voraussetzungen zum Verkehr zugelassen sind (BÜHLMANN, Basler Kommentar, a.a.O., N. 1 zu Art. 97 SVG). Der Beschuldigte lenkte in einem Fall ein exmatrikuliertes Motorrad, an dem ein für ein anderes Motorrad bestimmtes Kontrollschild angebracht war. Damit wurde der falsche Anschein erweckt, dass das exmatrikulierte Motorrad eine Verkehrszulassung aufweist.