Die einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2010 (15 Tagessätze Geldstrafe) geht gemäss rechtskräftigem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis darauf zurück, dass er im März 2010 mit einem Motorrad der Marke Yamaha die allgemeine Höchstgeschwindigkeit (innerorts) von 50 km/h um netto 30 km/h überschritt. Aufgrund der Vorstrafen und des getrübten automobilistischen Leumunds des Beschuldigten wurde die Geldstrafe schon damals unbedingt ausgesprochen und zudem eine früher bedingt ausgesprochene Geldstrafe widerrufen (vgl. die bei der Staatsanwaltschaft Limmat-