Hinsichtlich seines Vorlebens sind die teilweise einschlägigen Vorstrafen sowie sein getrübter automobilistischer Leumund zu erwähnen. Mit verschiedenen Strafmandaten wurde er wegen Urkundenfälschung (15. September 2009), grober Verletzung der Verkehrsregeln (18. August 2010) und Hinderung einer Amtshandlung (28. Juli 2015) jeweils zu Geldstrafen verurteilt (pag. 338). Die einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2010 (15 Tagessätze Geldstrafe) geht gemäss rechtskräftigem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/