Zuletzt war er für drei Monate bei einer Firma in der Spedition tätig. Nachdem er im Alter von ca. 19 Jahren das Elternhaus verlassen und bis Anfangs 2017 in einem eigenen Haushalt gelebt hatte, wohnt der ledige und kinderlose Beschuldigte mittlerweile wieder bei der Mutter, von der er auch unterstützt wird (vgl. pag. 208, Z. 19 und 26 f.). Aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme sei er auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen und habe auch Taggelder von der SUVA erhalten. Eine Rentenabklärung der IV ist offenbar nach wie vor am laufen (vgl. pag. 325, 208, Z. 15).