Liegen keine Umstände vor, die das infolge der Geschwindigkeitsüberschreitung gesetzlich vermutete hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern erhöhen, hat sich die Strafe bei einer bloss geringen Überschreitung der Grenzwerte am unteren Strafrahmen zu orientieren (Urteil des Bundesgerichts 6B_1358/2017 vom 11. März 2019 E. 3.2). Der Beschuldigte hat die Schwelle, die nach dem Willen des Gesetzgebers auf einer Überlandstrasse zur Annahme einer qualifiziert groben Verkehrsregelverlet-