13. Allgemeines und anwendbares Recht Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung sowie zur Gesamtstrafenbildung ausführlich und korrekt erörtert (pag. 252 ff., S. 22 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es kann darauf verwiesen werden. Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) in Kraft getreten. Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so ist gemäss Art. 2 Abs. 2 StGB das neue