24 12. Fahren ohne Fahrzeugausweis und ohne Haftpflichtversicherung Art. 96 SVG stellt das Fahren ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung unter Strafe. Mit Busse wird gemäss Art. 96 Abs. 1 Bst. a SVG unter anderem derjenige bestraft, der ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis oder die Kontrollschilder ein Motorfahrzeug führt oder einen Anhänger mitführt.