Vielmehr ist auf den Radarbildern ersichtlich, dass der Beschuldigte auf Höhe der Geschwindigkeitskontrolle so stark abbremste, dass das Hinterrad des Motorrads erkennbar vom Boden abhob. Dies belegt nicht nur, dass er kurz davor noch schneller unterwegs gewesen sein muss, sondern zeigt auch, dass er sich der zu hohen Geschwindigkeit bewusst war. Auch hier ist mit der Generalstaatsanwaltschaft darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte keinesfalls davon ausgehen konnte, dass an einem schönen Tag in den Sommerferien am rechten Thunerseeufer kein Gegenverkehr herrscht. Mit seinem Verhalten nahm er die Gefährdung anderer Verkehrs-