Er verletzte damit elementare Verkehrsregeln. Eine derart massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer nicht richtungsgetrennten Strasse führt im Allgemeinen zu einem hohen Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten und Todesopfern. Aussergewöhnliche Umstände, dass dies vorliegend anders gewesen wäre, liegen nicht vor. Insbesondere diente die auf der nicht richtungsgetrennten Ausserortsstrecke generell geltende Höchstgeschwindigkeit der Verkehrssicherheit.