Am 11. August 2015 um 9:56 Uhr fuhr der Beschuldigte mit dem Motorrad mit der abgeänderten Fahrgestellnummer ohne Verkehrszulassung, ohne Haftpflichtversicherung und versehen mit dem nicht dafür bestimmten Kontrollschild ________ in Rickenbach auf einer öffentlichen Strasse. III. Rechtliche Würdigung