(mit den violetten Felgen und der weiss-blauen Verschalung gemäss Fahrzeugausweis) so abgeändert war, dass sie mit derjenigen des ebenfalls im Besitz des Beschuldigten befindlichen typengleichen und rechtmässig eingelösten Motorrads (mit der gelben Hinterradfelge und weiss-roten Verschalung gemäss Fahrzeugausweis), für welches das Kontrollschild ________ ausschliesslich bestimmt war, übereinstimmte. Am 11. August 2015 um 9:56 Uhr fuhr der Beschuldigte mit dem Motorrad mit der abgeänderten Fahrgestellnummer ohne Verkehrszulassung, ohne Haftpflichtversicherung und versehen mit dem nicht dafür bestimmten Kontrollschild _____