Die beiden Sachverhalte gemäss Anklageschrift sind damit grundsätzlich erstellt. Zu präzisieren ist, dass nicht näher bekannt – aber vorliegend nicht weiter von Bedeutung – ist, wie es genau zur Änderung der Fahrgestellnummer des Motorrades mit den violetten Felgen kam. Fest steht aber, dass die individuelle Fahrgestellnummer des vom Beschuldigten erworbenen und per 5. Juni 2013 exmatrikulierten Motorrads Yamaha ____