20 Radaraufnahmen kann schliesslich entnommen werden, dass der Fahrer rund um den Mund einen kurz gehaltenen, gräulich-weissen Bart aufwies. Dies stimmt mit der Farbe des Dreitagebarts auf dem Passfoto des Beschuldigten in den Akten (vgl. pag. 313) überein. Insgesamt bestehen bei dieser Indizienlage für die Kammer keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte am 11. August 2015 der Motorradlenker war. 8.4.4 Die beiden Sachverhalte gemäss Anklageschrift sind damit grundsätzlich erstellt.