Zudem ist auf der vergrösserten Frontaufnahme (pag. 44) zu erkennen, dass der getragene Handschuh dunkel ist, handrückenseitig versehen mit helleren, golden schimmernden Schutzflächen. Dies entspricht den Handschuhen, die der Beschuldigte am 4. (vgl. pag. 34) und 11. Juli 2016 (vgl. pag. 10) trug und sodann in der von ihm gemieteten Kellergarage sichergestellt werden konnten (vgl. pag. 82). Vergleicht man die Radaraufnahmen vom 11. August 2015 mit den anderen Fotos in den Akten, die den motorradfahrenden Beschuldigten zeigen (pag. 10, 27 ff., 34; digital auf den CD- ROMs auf pag.