42 ff.) war, der das exmatrikulierte Motorrad am 11. August 2015 im Verkehr einsetzte, deuten gewichtige Indizien auf den Beschuldigten hin. Das dem Beschuldigten gehörende Fahrzeug wurde später bei ihm aufgefunden und war damals mit dem auf ihn lautenden Kontrollschild unterwegs. Darüber hinaus trägt der abgebildete Fahrer dieselbe Jacke, die der Beschuldigte dann auch bei seinen Geschwindigkeitsüberschreitungen vom 4. und 11. Juli 2016 trug, und die später bei ihm sichergestellt wurde (pag. 80; vgl. dazu E. 7.4.1 oben). Zudem ist auf der vergrösserten Frontaufnahme (pag.