19 setzt beschlagnahmten Motorrades mit den violetten Felgen, jedoch gleichzeitig mit einem anderem Fahrgestell erfolgte, ist unter diesen Umständen mehr als abwegig und kann ausgeschlossen werden. Dies zumal genau das Fahrgestell (mit der originalen Nummer C.________) – für welches Fahrzeugausweis, Kontrollschild und Haftpflichtversicherung galten – hätte darin verbaut sein müssen, welches später im ebenfalls komplett zusammengesetzten Motorrad mit der gelben Hinterradfelge eingebaut war.