Die von der Kantonspolizei Schwyz übermittelten Aufnahmen – die genau das beim Beschuldigten sichergestellte Motorrad zeigen (vgl. nächster Absatz) – wurden also aufgrund des Kontrollschilds zugeordnet. Dies bestätigten auch die späteren Abklärungen der Staatsanwaltschaft bei den zuständigen Schwyzer Polizeibehörden, wo darüber hinaus der genaue Zeitpunkt (11. August 2015 um 9:56 Uhr) und Tatort (Rickenbach) der Geschwindigkeitsüberschreitung in Erfahrung gebracht werden konnte (pag. 49).