Beim erwähnten Kontrollschild handelt es sich nicht um ein Wechselnummernschild, d.h. es gilt ausschliesslich für das Motorrad mit der rot-weissen Verschalung gemäss Fahrzeugausweis. Am 11. August 2015 verfügte das Motorrad mit den violetten Felgen also über keine Verkehrszulassung, das Kontrollschild ________ war für ein anderes Fahrzeug bestimmt und somit bestand in jenem Zeitpunkt auch keine Versicherungsdeckung. 8.4.2 Aus dem Nachtragsbericht der Kantonspolizei Zug geht hervor, dass die beiden Radarbilder der Geschwindigkeitsübertretung im Kanton Schwyz (pag. 42 ff.) von der Kantonspolizei Schwyz stammen (vgl.