8.4 Würdigung der Kammer 8.4.1 Der für ungültig erklärte Fahrzeugausweis für das beim Beschuldigten sichergestellte Motorrad mit den violetten Felgen und der dunkelblau, violett, rot und weiss gehaltenen Verschalung lautet auf F.________, von dem der Beschuldigte das Motorrad offenbar erworben hat (pag. 45, vgl. insb. das handschriftlich darauf angebrachte «A.________»). Im Zuge des Eigentümerwechsels wurde dieses Fahrzeug, das damals gemäss Fahrzeugausweis noch die Fahrgestellnummer E.________ trug, per 5. Juni 2013 exmatrikuliert. Eine erneute Inverkehrsetzung ist nie erfolgt.