82 f. und 83). In den Akten befinden sich sodann zwei Fahrzeugausweise für Motorräder dieses Typs im Original (Abbildungen auf pag. 45 f.). Das eine Dokument für das Motorrad mit der Fahrgestellnummer C.________ und dem Kennzeichen ________ lautet auf den Beschuldigten. Dasjenige für das Motorrad mit Fahrgestellnummer E.________, lautend auf F.________, ist mit einem Stempel des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich vom 5. Juni 2013 versehen, mit dem Hinweis, den Ausweis bitte dem neuen Fahrzeughalter zu übergeben. Wie bereits erwähnt, verweigerte der Beschuldigte seine Aussage zu diesen Vorwürfen.