Auf dieses Kontrollschild sei eine am 11. August 2015 um 9:56 Uhr in Rickenbach begangene Geschwindigkeitsüberschreitung im System vorhanden. Die Ordnungsbusse von CHF 100.00 sei bezahlt worden. Als weitere objektive Beweismittel liegen die sichergestellte Motorradbekleidung (Jacke, Helm und Handschuhe; Abbildungen auf pag. 80 ff.) sowie die beiden sichergestellten typengleichen Motorräder vor, beide mit derselben Fahrgestellnummer C.________ (vgl. pag. 85), das eine mit zwei violetten Felgen und das andere mit einer dunklen Vorder- und einer gelben Hinterradfelge (vgl. pag. 82 f. und 83).