auf trockener, gerader Strasse bei guten Sicherverhältnissen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts wissentlich und willentlich um 67 km/h. Unmittelbar vor und hinter dem Beschuldigten befanden sich keine weiteren Verkehrsteilnehmer, es war jedoch mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Am 11. Juli 2016 um 10:52 Uhr überschritt der Beschuldigte mit demselben Motorrad erneut wissentlich und willentlich die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausserorts, diesmal in Merligen (Gemeinde Sigriswil) auf der Seestrasse in Fahrtrichtung Thun auf trockener, gerader Strasse