Ebenso ist an einem schönen Sommertag um 10:52 Uhr auch am rechten Thunerseeufer mit (Gegen-)Verkehr zu rechnen. Abgesehen von dieser Präzisierung hinsichtlich der in der Anklageschrift als rege bezeichneten Verkehrsverhältnisse erweisen sich die beiden angeklagten Sachverhalte als erstellt: Der Beschuldigte überschritt am 4. Juli 2016 um 9:41 Uhr in Gadmen auf der Sustenstrasse in Fahrtrichtung Innertkirchen mit dem Motorrad Yamaha ________ mit dem Kontrollschild